ELEVIA – Nutzungsbedingungen und Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Stand: 5. November 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) ELEVIA ist ein digitales Ernährungsangebot von:

Gennaro Muscariello
Einzelunternehmer – ELEVIA
Am Rooksberg 13
29683 Bad Fallingbostel
Deutschland

E-Mail: elevia.online.de@gmail.com
Telefon: +49 1785147033

(2) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der ELEVIA-App und der damit verbundenen digitalen Leistungen.

(3) Sie gelten für die kostenlose Nutzung sowie, soweit einschlägig, für kostenpflichtige Funktionen und Abonnements.

(4) Für den Abschluss und die Abrechnung von In-App-Abonnements gelten ergänzend die anwendbaren Bedingungen von Apple. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

(5) Die Endnutzer-Lizenzvereinbarung wird zwischen dem Nutzer und Gennaro Muscariello geschlossen, nicht zwischen dem Nutzer und Apple.

§ 2 Gegenstand des Angebots

(1) ELEVIA unterstützt Nutzer dabei, ihre Ernährung an persönlichen Vorlieben, Ernährungszielen und Alltagsgewohnheiten auszurichten.

(2) Zu den möglichen Funktionen gehören:

  • persönliche Ernährungsfragebögen,
  • individuell erstellte Ernährungspläne,
  • Wochen- und Mahlzeitenübersichten,
  • Rezepte und Zubereitungsanleitungen,
  • Einkaufslisten,
  • Austausch und Auswahl von Gerichten,
  • eigene Gerichte,
  • Fortschritts- und Rückmeldefunktionen,
  • ein freiwilliger KI-Assistent.

(3) Der konkret verfügbare Funktionsumfang richtet sich nach der jeweiligen App-Version, dem Benutzerstatus und gegebenenfalls dem bestehenden Abonnement.

(4) Der persönliche Ausgangsplan wird anhand der übermittelten Angaben erstellt und vor der Freigabe im ELEVIA-Backoffice durch eine berechtigte Person geprüft.

(5) ELEVIA bietet keine ärztliche Diagnostik, keine eigenständige Behandlung von Krankheiten und keine medizinische Ernährungstherapie an.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahren.

(2) Voraussetzung für die Nutzung personalisierter Funktionen sind die Einrichtung eines Benutzerkontos und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Angaben.

(3) Die Nutzung bestimmter Funktionen kann von der Erteilung gesetzlich erforderlicher Einwilligungen abhängig sein.

(4) Aus gesundheitlichen Sicherheitsgründen kann ELEVIA die Erstellung eines personalisierten Ernährungsplans in bestimmten Fällen ablehnen oder zunächst eine persönliche Prüfung verlangen.

(5) Ein Anspruch auf einen personalisierten Plan besteht nicht, wenn eine sichere Bereitstellung aufgrund der übermittelten Angaben nicht möglich ist.

(6) Gesetzliche Rechte und bereits bestehende vertragliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Registrierung und Benutzerkonto

(1) Zur Nutzung der personalisierten Funktionen ist ein Benutzerkonto erforderlich.

(2) Für die Registrierung werden insbesondere eine E-Mail-Adresse, ein Vorname und ein Passwort benötigt.

(3) Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor unbefugter Verwendung zu schützen.

(4) Das Benutzerkonto darf nicht ohne Zustimmung auf andere Personen übertragen werden.

(5) Nutzer haben sicherheitsrelevante Änderungen ihrer Gesundheitsangaben über die dafür vorgesehenen Funktionen oder den Support mitzuteilen, sofern sie weiterhin einen entsprechend personalisierten Plan nutzen möchten.

(6) Ein Benutzerkonto kann über die dafür vorgesehene Funktion in der App gelöscht werden.

(7) Die Löschung eines ELEVIA-Kontos beendet nicht automatisch ein über Apple abgeschlossenes Abonnement.

§ 5 Persönlicher Ernährungsfragebogen

(1) Der persönliche Ernährungsfragebogen dient der Erfassung von Informationen, die für die Eignungsprüfung und die Erstellung eines individualisierten Ernährungsplans benötigt werden.

(2) Dazu können insbesondere Ernährungsziele, Lebensmittelvorlieben, Allergien, Unverträglichkeiten, Alltagsgewohnheiten und gesundheitsbezogene Informationen gehören.

(3) Nutzer sollen ihre Angaben nach bestem Wissen vollständig und zutreffend machen.

(4) Medizinische Angaben und bereits vorliegende ärztliche Vorgaben dürfen nicht durch eigene Vermutungen ersetzt werden.

(5) Werden Angaben später geändert, kann ELEVIA eine erneute Sicherheitsprüfung oder die Erstellung einer neuen Planversion verlangen.

(6) Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

§ 6 Gesundheitliche Eignung und Sicherheitsampel

(1) ELEVIA verwendet eine Sicherheitsprüfung, um gesundheitlich sensible Situationen zu erkennen, in denen eine gewöhnliche personalisierte Ernährungsplanung möglicherweise nicht geeignet ist.

(2) Die Sicherheitsprüfung kann zu folgenden Ergebnissen führen:

Grün: Die Erstellung eines persönlichen Plans kann nach den festgelegten Kriterien fortgesetzt werden.

Gelb: Eine zusätzliche persönliche Prüfung ist vor der Freigabe erforderlich.

Rot: Die Erstellung beziehungsweise weitere Bereitstellung eines persönlichen Plans wird aus Sicherheitsgründen zunächst nicht ermöglicht.

(3) Die Sicherheitsprüfung ist keine ärztliche Diagnose.

(4) Bei einer Rot-Einstufung kann der Nutzer ELEVIA kontaktieren und eine mögliche fehlerhafte Einordnung überprüfen lassen.

(5) Auch nach einer Überprüfung kann ELEVIA die Bereitstellung eines Plans ablehnen, wenn die hierfür erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

(6) Bei Änderungen der Gesundheitsangaben kann die Nutzbarkeit bisheriger Empfehlungen vorübergehend eingeschränkt werden.

(7) Soweit ein kostenpflichtiger Zugang betroffen ist, bleiben gesetzliche Ansprüche hinsichtlich der bezahlten Leistung unberührt.

§ 7 Erstellung und Freigabe des Ernährungsplans

(1) Der persönliche Ausgangsplan wird anhand der Angaben des Nutzers erstellt.

(2) Dabei werden nach Möglichkeit individuelle Ernährungsziele, Vorlieben, Unverträglichkeiten, Alltagsabläufe und weitere relevante Angaben berücksichtigt.

(3) Der Ausgangsplan wird vor der Freigabe durch das ELEVIA-Team geprüft.

(4) Die Personalisierung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Angaben.

(5) Ein Ernährungsplan ist keine Garantie für einen bestimmten Gewichtsverlauf, Muskelzuwachs, gesundheitlichen Effekt oder sonstigen individuellen Erfolg.

(6) Individuelle Ergebnisse hängen unter anderem von gesundheitlichen Voraussetzungen, Ernährungsgewohnheiten und der tatsächlichen Umsetzung ab.

§ 8 Austausch und Auswahl von Gerichten

(1) Nutzer können abhängig vom verfügbaren Funktionsumfang einzelne Gerichte austauschen und weitere Rezepte auswählen.

(2) Dabei wird zwischen dem persönlich freigegebenen Ausgangsplan, der für den Nutzer zusammengestellten Rezeptauswahl und weiteren selbst gewählten Rezepten unterschieden.

(3) Nicht jede spätere Änderung oder Auswahl wird erneut persönlich durch das ELEVIA-Team geprüft.

(4) Für bestimmte Austauschvorgänge werden automatische Prüfregeln eingesetzt, die unter anderem bekannte Allergene, Unverträglichkeiten und Ernährungspräferenzen berücksichtigen.

(5) Die automatische Prüfung kann bestimmte Risiken reduzieren, gewährleistet jedoch keine vollständige Erkennung sämtlicher Lebensmittelallergene, Kreuzkontakte oder individueller Unverträglichkeiten.

(6) Insbesondere bei verarbeiteten Lebensmitteln, wechselnden Herstellern und selbst eingegebenen Zutaten sind die tatsächlichen Produktkennzeichnungen und Inhaltsstoffe zu beachten.

(7) Soweit eine Rezeptauswahl aufgrund vorhandener Gesundheitsangaben nicht ausreichend sicher geprüft werden kann, kann ELEVIA deren Nutzung vorübergehend einschränken.

§ 9 Eigene Gerichte

(1) ELEVIA kann Nutzern ermöglichen, eigene Gerichte zusammenzustellen und Zutaten selbst einzugeben.

(2) Selbst zusammengestellte Gerichte sind nicht Bestandteil der ursprünglichen persönlichen Freigabe, sofern sie nicht ausdrücklich nachträglich geprüft und freigegeben wurden.

(3) Frei eingegebene Zutaten können von der automatischen Erkennung unvollständig oder falsch zugeordnet werden.

(4) Die von der App vorgenommene automatische Bewertung ersetzt bei solchen Gerichten keine eigenständige Kontrolle der verwendeten Lebensmittel und ihrer Kennzeichnung.

(5) ELEVIA übernimmt keine Garantie für die vollständige Erkennung sämtlicher Allergene in frei formulierten Zutatenangaben.

(6) Gesetzliche Haftungsansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen von ELEVIA bleiben unberührt.

§ 10 Neue Gesundheitsangaben und Allergien

(1) Ändern sich relevante gesundheitliche Voraussetzungen, soll der Nutzer dies über die dafür vorgesehene Funktion mitteilen.

(2) Dazu gehören insbesondere neue Allergien, Unverträglichkeiten und weitere Angaben, die für die Verträglichkeit des bestehenden Ernährungsplans wesentlich sein können.

(3) Bis zur Überprüfung und gegebenenfalls Freigabe einer neuen Planversion kann der bisherige Plan ganz oder teilweise vorübergehend eingeschränkt werden.

(4) Eine bestehende Planfreigabe bedeutet nicht, dass sämtliche Gerichte nach einer wesentlichen Veränderung der gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin persönlich geprüft und geeignet sind.

(5) ELEVIA kann die erneute Freigabe von einer zusätzlichen Prüfung abhängig machen.

(6) Im Falle akuter Beschwerden oder schwerer allergischer Reaktionen soll unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.

§ 11 KI-Assistent

(1) ELEVIA kann einen freiwilligen KI-Assistenten zur Verfügung stellen.

(2) Der Assistent kann Fragen zum persönlichen Ernährungsplan, zu Rezepten und zur allgemeinen Ernährung beantworten.

(3) Die Antworten werden automatisiert erzeugt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder unvollständige Informationen enthalten.

(4) Der KI-Assistent ersetzt weder eine ärztliche Diagnose noch medizinische Beratung, Behandlung oder Ernährungstherapie.

(5) Bei medizinischen Beschwerden, diagnostizierten Erkrankungen oder Unsicherheit über die Verträglichkeit bestimmter Lebensmittel sollte fachlich qualifizierter Rat eingeholt werden.

(6) Die Nutzung des KI-Assistenten setzt die dafür vorgesehene datenschutzrechtliche Einwilligung voraus, soweit diese erforderlich ist.

(7) Die Nutzung ist freiwillig. Der persönliche Ernährungsplan kann auch ohne den KI-Assistenten verwendet werden, soweit die entsprechenden Funktionen Bestandteil des Zugangs sind.

(8) Neue Gerichte, deren persönliche Freigabe ELEVIA ausdrücklich vorsieht, werden erst nach der entsprechenden Prüfung freigegeben.

§ 12 Kostenlose App-Version

(1) ELEVIA bietet eine kostenlose Version mit einem Beispielplan an.

(2) In dieser Version können die hierfür freigegebenen Inhalte angesehen und verwendet werden.

(3) Bestimmte Funktionen, insbesondere persönliche Planänderungen, Fortschrittsfunktionen, eigene Gerichte und der KI-Assistent, können ein kostenpflichtiges Abonnement voraussetzen.

(4) Der jeweils verfügbare Funktionsumfang wird in der App angezeigt.

(5) Bei einer sicherheitsrelevanten Rot-Einstufung kann der Zugang zu gesundheitsbezogenen Planinhalten eingeschränkt sein.

§ 13 Kostenpflichtige Abonnements

(1) ELEVIA bietet kostenpflichtige, automatisch verlängerbare Abonnements über Apples In-App-Kaufsystem an.

(2) Die verfügbaren Laufzeiten, Preise und gegebenenfalls kostenlosen Testzeiträume werden vor dem Kauf im Apple-Kaufprozess beziehungsweise im ELEVIA-Kaufbildschirm angezeigt.

(3) Für Deutschland sind derzeit folgende reguläre Preise vorgesehen:

Monatsabonnement: 14,99 € pro Monat.

6-Monats-Abonnement: 69,99 € je sechs Monate.

12-Monats-Abonnement: 119,99 € je zwölf Monate.

(4) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Apple-Kaufprozess angezeigten verbindlichen Preis- und Vertragsinformationen.

(5) Soweit angeboten und für den jeweiligen Nutzer verfügbar, beginnt das Abonnement mit einer kostenlosen Testphase von sieben Tagen.

(6) Nach Ablauf der kostenlosen Testphase verlängert sich der Zugang entsprechend der vereinbarten Laufzeit zu den angezeigten Konditionen, wenn das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt wird.

(7) Die Verwaltung und Kündigung des Abonnements erfolgt über die dafür vorgesehenen Apple-Funktionen.

(8) Eine Kündigung beendet grundsätzlich die zukünftige Verlängerung. Der bereits bezahlte Zugang kann bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bestehen bleiben, soweit sich aus den konkreten Umständen oder gesetzlichen Ansprüchen nichts anderes ergibt.

(9) Gesetzliche Widerrufs-, Gewährleistungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 14 Abonnementverwaltung und Kündigung

(1) Nutzer können ihre über Apple abgeschlossenen Abonnements in den Einstellungen ihres Apple-Accounts verwalten.

(2) Der Weg zur Verwaltung ist regelmäßig:

iPhone-Einstellungen → Apple-Account → Abonnements → ELEVIA.

(3) Für Kündigungsfristen und die Wirksamkeit der Kündigung gelten die jeweiligen verbindlichen Vertrags- und Apple-Kaufbedingungen.

(4) Die Deinstallation der App, eine Abmeldung oder die Löschung des ELEVIA-Benutzerkontos bewirken nicht automatisch die Kündigung eines Apple-Abonnements.

(5) Bei Fragen zur Verfügbarkeit oder zur persönlichen Planbereitstellung kann der ELEVIA-Support kontaktiert werden.

§ 15 Erstattungen und Widerruf

(1) Für über Apple abgewickelte Käufe und Abonnements stehen die von Apple vorgesehenen Erstattungs- und Widerrufswege zur Verfügung, soweit diese einschlägig sind.

(2) Gesetzlich bestehende Ansprüche des Nutzers werden durch diese Hinweise nicht ausgeschlossen.

(3) Die rechtliche Beurteilung eines Widerrufs, einer mangelhaften digitalen Leistung oder einer aus Sicherheitsgründen unterbrochenen Bereitstellung richtet sich nach den anwendbaren Vorschriften und dem jeweiligen Vertrag.

(4) ELEVIA unterstützt Nutzer bei Fragen zu der von ELEVIA bereitgestellten digitalen Leistung.

(5) Die Informationen in der App unterscheiden zwischen Kündigung, Widerruf und Erstattung.

§ 16 Creator-Codes

(1) Nutzer können freiwillig einen gültigen Creator-Code eingeben.

(2) Durch die Eingabe kann ihr Benutzerkonto einem Creator zugeordnet werden.

(3) Der Creator kann für qualifizierende kostenpflichtige Abonnements eine Provision von ELEVIA erhalten.

(4) Ein Creator-Code führt nicht automatisch zu einem Rabatt. Ein möglicher Rabatt wird separat angezeigt und über den dafür vorgesehenen Kaufprozess gewährt.

(5) Die Zuordnung kann nach den in der App angezeigten Regeln bis zur ersten qualifizierenden Zahlung geändert oder entfernt werden.

(6) Nach der ersten qualifizierenden Zahlung kann die Creator-Zuordnung für die vereinbarte Provisionsabrechnung festgeschrieben werden.

(7) Creator erhalten keine persönlichen Gesundheitsfragebogenangaben oder individuellen Ernährungspläne ihrer vermittelten Nutzer.

(8) Einzelheiten der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

§ 17 Verfügbarkeit und technische Änderungen

(1) ELEVIA bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der angebotenen digitalen Leistungen.

(2) Vorübergehende technische Unterbrechungen können beispielsweise durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen oder die erforderliche Aktualisierung der Anwendung entstehen.

(3) Notwendige Sicherheitsaktualisierungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen bereitgestellt.

(4) Änderungen des digitalen Produkts während der Vertragslaufzeit erfolgen nur unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Anforderungen.

(5) Eine wesentliche Einschränkung vertraglich geschuldeter Funktionen erfolgt nicht ohne die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage.

(6) Gesetzliche Rechte bei ausbleibender Bereitstellung, Mängeln oder unzulässigen Änderungen bleiben unberührt.

§ 18 Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht

(1) Die ELEVIA-App, ihre Gestaltung, Softwarebestandteile sowie die von ELEVIA bereitgestellten Texte, Rezepte, Grafiken und sonstigen Inhalte können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.

(2) Nutzer erhalten für die Dauer ihrer berechtigten Nutzung ein einfaches, nicht ausschließliches und grundsätzlich nicht übertragbares Recht, die ELEVIA-App und die jeweils bereitgestellten Inhalte für private Zwecke zu verwenden.

(3) Die Nutzung auf Apple-Geräten erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden Apple-Nutzungsregeln einschließlich zulässiger Familienfreigabe oder weiterer von Apple vorgesehener Nutzungsarten.

(4) Eine gewerbliche Weiterverbreitung, öffentliche Veröffentlichung oder Weiterlizenzierung geschützter ELEVIA-Inhalte ohne entsprechende Erlaubnis ist nicht gestattet, soweit nicht gesetzliche Nutzungsrechte bestehen.

(5) Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere urheberrechtlich erlaubte Nutzungen, bleiben unberührt.

§ 19 Nutzerinhalte

(1) Inhalte, die Nutzer selbst eingeben, beispielsweise Notizen, Rezeptideen oder Rückmeldungen, bleiben ihnen beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern zugeordnet.

(2) Soweit zur Bereitstellung der App-Funktionen erforderlich, erhält ELEVIA die zur technischen Verarbeitung, Speicherung und Darstellung notwendigen Nutzungsrechte.

(3) ELEVIA erwirbt dadurch kein allgemeines Recht, private Nutzerinhalte zu beliebigen anderen Zwecken zu verwerten.

(4) Nutzer dürfen keine Inhalte eingeben, die Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind.

§ 20 Haftung

(1) ELEVIA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ELEVIA nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt sein.

(3) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.

(4) Die Hinweise zur Eigenkontrolle von Lebensmitteln und zur Einholung medizinischen Rats begrenzen keine gesetzlich zwingenden Ansprüche aufgrund eigener Pflichtverletzungen von ELEVIA.

§ 21 Wartung und Support

(1) Die Verantwortung für Wartung und Support der ELEVIA-App im Rahmen der bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Pflichten liegt bei Gennaro Muscariello als Anbieter.

(2) Apple ist nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen für die ELEVIA-App zu erbringen.

(3) Anfragen, Beschwerden und sonstige Anliegen können gerichtet werden an:

elevia.online.de@gmail.com

Telefon: +49 1785147033

§ 22 Apple-spezifische Bestimmungen

(1) Diese Vereinbarung wird ausschließlich zwischen dem Nutzer und Gennaro Muscariello geschlossen. Apple ist nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung.

(2) Gennaro Muscariello ist für die ELEVIA-App und deren Inhalte im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

(3) Das Nutzungsrecht an der App ist auf eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung auf Apple-Geräten beschränkt, die der Nutzer besitzt oder kontrolliert, soweit Apples Nutzungsregeln nichts anderes zulassen.

(4) Für gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsansprüche bezüglich der ELEVIA-App ist der Anbieter nach Maßgabe des anwendbaren Rechts verantwortlich. Soweit die App einer anwendbaren Gewährleistung nicht entspricht, kann der Nutzer Apple darüber informieren; Apple kann nach den einschlägigen Apple-Bedingungen den für die App gezahlten Kaufpreis erstatten. Weitere gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Anbieter bleiben unberührt.

(5) Für Ansprüche im Zusammenhang mit der App, ihrer Nutzung, möglichen Rechtsverletzungen sowie der Einhaltung rechtlicher Anforderungen ist der Anbieter nach Maßgabe der geltenden Vorschriften verantwortlich. Apple übernimmt insoweit keine weitergehenden Verpflichtungen, soweit rechtlich zulässig.

(6) Bei Ansprüchen Dritter wegen einer behaupteten Verletzung geistiger Eigentumsrechte durch die App obliegen die rechtlich erforderliche Prüfung, Verteidigung und Abwicklung dem Anbieter nach Maßgabe des anwendbaren Rechts.

(7) Nutzer versichern, dass sie die App nicht unter Verstoß gegen anwendbare Embargos, Sanktionen oder Exportbeschränkungen nutzen und nicht auf einschlägigen Listen gesperrter Personen stehen, soweit diese Regelungen auf sie anwendbar sind.

(8) Nutzer müssen bei der Verwendung der App die anwendbaren Vertragsbedingungen beteiligter Drittanbieter beachten, soweit diese rechtmäßig Bestandteil der jeweiligen Nutzung sind.

(9) Apple und seine Tochtergesellschaften sind begünstigte Dritte dieser Endnutzer-Lizenzvereinbarung. Sie sind nach Annahme dieser Vereinbarung durch den Nutzer berechtigt, die hierfür vorgesehenen Bestimmungen gegenüber dem Nutzer durchzusetzen.

§ 23 Änderung dieser Bedingungen

(1) Änderungen dieser Bedingungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zulässig.

(2) Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Nutzern rechtzeitig und in geeigneter Weise mitgeteilt.

(3) Soweit für eine Änderung eine Zustimmung erforderlich ist, wird diese eingeholt.

(4) Eine fehlende Reaktion gilt nicht allein aufgrund dieser Klausel als Zustimmung zu einer wesentlichen Vertragsänderung.

§ 24 Anwendbares Recht

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl zulässig ist.

(2) Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt, soweit diese nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht maßgeblich sind.

(3) Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam.

(2) An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte gehen abweichenden Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen vor.